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Die Überwachung und Verwaltung der Vorschriften für Kinderkosmetik

Um die Produktion und den Geschäftsbetrieb von Kinderkosmetik zu regulieren, die Aufsicht und Verwaltung von Kinderkosmetik zu verstärken und die Sicherheit von Kindern bei der Verwendung von Kosmetika zu gewährleisten, erlässt die staatliche Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde gemäß den Vorschriften zur Aufsicht und Verwaltung von Kosmetika und anderen Gesetzen und Vorschriften Vorschriften zur Regulierung von Kinderkosmetik (im Folgenden „Vorschriften“). Diese Vorschriften werden hiermit veröffentlicht. Die Bekanntmachung der Umsetzung der „Vorschriften“ zu relevanten Themen lautet wie folgt:
Ab dem 1. Mai 2022 müssen Kinderkosmetika, für die eine Registrierung oder Anmeldung beantragt wird, gemäß den Bestimmungen gekennzeichnet sein. Wenn die Kennzeichnung der Kinderkosmetika, für die eine Registrierung beantragt oder eine Anmeldung eingereicht wurde, nicht den Bestimmungen entspricht, muss der Kosmetikregistrator oder der angemeldete Kosmetikregistrant die Produktkennzeichnungen vor dem 1. Mai 2023 aktualisieren, um sie an die Bestimmungen anzupassen.
Bestimmungen zur Überwachung und Verabreichung von Kinderkosmetik.
Der Begriff „Kinderkosmetik“ im Sinne dieser Bestimmungen bezieht sich auf Kosmetika, die für Kinder unter 12 Jahren (einschließlich 12 Jahren) geeignet sind und die Funktionen der Reinigung, Befeuchtung, Erfrischung und des Sonnenschutzes haben.
Produkte mit Aufschriften wie „Für die gesamte Bevölkerung geeignet“ und „Für die ganze Familie geeignet“ oder mit Markenzeichen, Mustern, Homonymen, Buchstaben, chinesischem Pinyin, Zahlen, Symbolen, Verpackungsformen usw., die darauf hinweisen, dass zu den Benutzern der Produkte auch Kinder gehören, unterliegen der Regelung für Kinderkosmetik.
Diese Verordnung berücksichtigt die Eigenschaften von Kinderhaut in vollem Umfang und schreibt vor, dass bei der Rezepturgestaltung von Kinderkosmetik die Grundsätze „Sicherheit geht vor“, „essentielle Wirksamkeit“ und „Minimalrezeptur“ beachtet werden müssen: Es müssen kosmetische Rohstoffe mit einer langen Geschichte der sicheren Verwendung ausgewählt werden, neue Rohstoffe, die sich noch in der Überwachungsphase befinden, dürfen nicht verwendet werden, und Rohstoffe, die mit neuen Technologien wie Gentechnik und Nanotechnologie hergestellt wurden, dürfen nicht verwendet werden. Wenn keine Ersatzrohstoffe verwendet werden dürfen, müssen die Gründe dafür erläutert und die Sicherheit der Kinderkosmetik bewertet werden; die Rohstoffe dürfen nicht zum Aufhellen von Sommersprossen, zur Akneentfernung, Haarentfernung, Desodorierung, gegen Schuppen, zur Vorbeugung von Haarausfall, zum Färben oder für Dauerwellen usw. verwendet werden. Wenn die Verwendung der Rohstoffe für andere Zwecke die oben genannten Auswirkungen haben kann, müssen die Notwendigkeit der Verwendung und die Sicherheit der Kinderkosmetik bewertet werden; Kinderkosmetik sollte anhand der Sicherheit, Stabilität, Funktion, Verträglichkeit und anderer Aspekte der Rohstoffe bewertet werden, kombiniert mit den physiologischen Eigenschaften von Kindern, der wissenschaftlichen Natur und Notwendigkeit der Rohstoffe, insbesondere Gewürzen, Aromen, Farbstoffen, Konservierungsmitteln und Tensiden.

Staatliche Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde


Beitragszeit: 03.12.2021