Zur Regulierung der Herstellung und des Geschäftsbetriebs von Kinderkosmetik, zur Stärkung der Aufsicht und Verwaltung von Kinderkosmetik und zur Gewährleistung der Sicherheit von Kindern bei der Verwendung von Kosmetika werden hiermit gemäß den Vorschriften zur Aufsicht und Verwaltung von Kosmetika und anderen Gesetzen und Verordnungen von der staatlichen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde die regulatorischen Bestimmungen für Kinderkosmetik (nachfolgend „die Vorschriften“ genannt) erlassen. Die Bekanntmachung der relevanten Durchführungsbestimmungen zu den „Vorschriften“ lautet wie folgt:
Ab dem 1. Mai 2022 müssen Kinderkosmetikprodukte, die zur Registrierung angemeldet oder eingereicht werden, gemäß den Bestimmungen gekennzeichnet sein; Falls die zur Registrierung angemeldeten oder registrierten Kinderkosmetikprodukte nicht gemäß den Bestimmungen gekennzeichnet sind, muss der Registrant bzw. der Registrierte die Aktualisierung der Produktetiketten bis zum 1. Mai 2023 abschließen, um sie an die Bestimmungen anzupassen.
Bestimmungen zur Aufsicht und Verwaltung von Kinderkosmetik.
Der in diesen Bestimmungen erwähnte Begriff „Kinderkosmetik“ bezeichnet Kosmetika, die für Kinder unter 12 Jahren (einschließlich 12-Jährige) geeignet sind und die Funktionen Reinigung, Feuchtigkeitspflege, Erfrischung und Sonnenschutz haben.
Produkte mit Kennzeichnungen wie „für die gesamte Bevölkerung geeignet“ und „von der ganzen Familie verwendet“ oder mit Marken, Mustern, Homonymen, Buchstaben, chinesischem Pinyin, Zahlen, Symbolen, Verpackungsformen usw., die darauf hinweisen, dass Kinder zu den Nutzern der Produkte gehören, unterliegen der Regulierung von Kinderkosmetik.
Diese Verordnung berücksichtigt umfassend die Eigenschaften der Kinderhaut und schreibt vor, dass die Rezeptur von Kinderkosmetik den Grundsätzen der Sicherheit, der Wirksamkeit und der Minimalformulierung folgen muss: Es sind Rohstoffe mit langjähriger, sicherer Anwendung auszuwählen; neue Rohstoffe, die sich noch in der Überwachungsphase befinden, sowie Rohstoffe, die mithilfe neuer Technologien wie Gentechnik und Nanotechnologie hergestellt werden, dürfen nicht verwendet werden. Sollte der Einsatz von Ersatzrohstoffen unumgänglich sein, sind die Gründe zu erläutern und die Sicherheit der Kinderkosmetik zu bewerten. Die Verwendung der Rohstoffe zu Zwecken wie der Aufhellung von Sommersprossen, der Aknebehandlung, der Haarentfernung, der Desodorierung, der Schuppenbekämpfung, der Vorbeugung von Haarausfall, der Haarfärbung, der Dauerwelle usw. ist nicht zulässig. Sollten bei der Verwendung von Rohstoffen für andere Zwecke die oben genannten Nebenwirkungen auftreten, sind die Notwendigkeit der Verwendung und die Sicherheit der Kinderkosmetik zu bewerten. Bei Kinderkosmetikprodukten sollten die Sicherheit, Stabilität, Funktion, Verträglichkeit und andere Aspekte der Rohstoffe unter Berücksichtigung der physiologischen Eigenschaften von Kindern, der wissenschaftlichen Natur und der Notwendigkeit der Rohstoffe, insbesondere von Gewürzen, Aromen, Farbstoffen, Konservierungsmitteln und Tensiden, bewertet werden.
staatliche Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde
Veröffentlichungsdatum: 03.12.2021
