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Warum ist Natriumbenzoat in Lebensmitteln enthalten?

Die Entwicklung der Lebensmittelindustrie hat zur Entwicklung von Lebensmittelzusatzstoffen geführt.Natriumbenzoat in LebensmittelqualitätNatriumbenzoat ist das am längsten verwendete und am häufigsten eingesetzte Lebensmittelkonservierungsmittel und findet breite Anwendung in Lebensmitteln. Da es jedoch toxische Eigenschaften aufweist, stellt sich die Frage: Warum ist Natriumbenzoat immer noch in Lebensmitteln enthalten?

NatriumbenzoatEs handelt sich um ein organisches Fungizid, dessen beste Hemmwirkung im pH-Bereich von 2,5 bis 4 erzielt wird. Bei einem pH-Wert über 5,5 ist es gegen viele Schimmelpilze und Hefen weniger wirksam. Die Mindestkonzentration an Benzoesäure liegt zwischen 0,05 % und 0,1 %. Die Toxizität wird nach der Aufnahme in den Körper in der Leber abgebaut. Es liegen internationale Berichte über Supervergiftungen durch die Anwendung von Benzoesäure vor.Natriumbenzoat als KonservierungsmittelObwohl es noch keine einheitliche Regelung gibt, wurden in einigen Ländern und Regionen, wie beispielsweise in den USA, Japan und Hongkong, Bestimmungen verboten, die Kaliumsorbat in Konserven unter Strafe stellen. Kaliumsorbat, das weniger toxisch ist, findet breite Anwendung. Aufgrund seiner geringen Wasserlöslichkeit wird es üblicherweise mit Natriumbenzoat, einem besser wasserlöslichen Stoff, versetzt. Es dient hauptsächlich der Konservierung und Schimmelprävention in Produkten wie Sojasauce, Essig, Essiggurken und kohlensäurehaltigen Getränken.

Angesichts der Sicherheitsbedenken ist die Verwendung von Natriumbenzoat als Konservierungsmittel in Lebensmitteln zwar in vielen Ländern weiterhin erlaubt, der Anwendungsbereich wurde jedoch zunehmend eingeschränkt und die zulässige Menge streng überwacht. In den USA liegt die maximal zulässige Menge bei 0,1 Gew.-%. Die aktuelle chinesische Norm GB2760-2016 „Standard für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen“ legt Grenzwerte für die Verwendung von Benzoesäure und ihrem Natriumsalz fest: maximal 0,2 g/kg für kohlensäurehaltige Getränke, 1,0 g/kg für pflanzliche Getränke und 1,0 g/kg für Frucht- und Gemüsesaftgetränke (Fruchtfleischgetränke). Lebensmittelkonservierungsmittel dienen der Verbesserung der Lebensmittelqualität, der Verlängerung der Haltbarkeit, der Erleichterung der Verarbeitung und dem Erhalt des Nährstoffgehalts. Die Zugabe von Natriumbenzoat ist zulässig und sicher, solange sie innerhalb der staatlich festgelegten Grenzen und Mengen erfolgt.


Veröffentlichungsdatum: 05.12.2022